Rechtsprechung
   BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2234
BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62 (https://dejure.org/1963,2234)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1963 - Ib ZR 213/62 (https://dejure.org/1963,2234)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1963 - Ib ZR 213/62 (https://dejure.org/1963,2234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,2234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WRP 1968, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
    Das Berufungsgericht geht mit Recht von dem Grundsatz aus, daß unberechtigte Verwarnungen, die auf Grund eines gewerblichen Schutzrechts ausgesprochen werden, als unmittelbarer Eingriff in das nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb anzusehen sind und deshalb bei Verschulden zum Schadensersatz verpflichten (BGHZ 38, 200, 204 - Kindernähmaschinen).

    Geht man entgegen der Annahme des Berufungsgerichts davon aus, daß nur ein Teil des Inhalts der Warnungen aus Rechtsgründen gegen § 823 Abs. 1 BGB verstößt - wobei eine Verletzung dieser Vorschrift aber auch bezüglich des Restes trotz inhaltlichen Zutreffens der Behauptung (des Wettbewerbsverstoßes) noch darin liegen kann, daß Form und Begleitumstände über das gebotene Maß hinausgingen (BGHZ 3, 270, 284 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I) -, so ist ursächlicher Zusammenhang mit dem geltend gemachten Schaden gleichwohl gegeben, da nach den getroffenen Feststellungen auszuschließen ist, daß auch der widerrechtliche Teil des Handelns für sich allein die gleiche Wirkung bei dem oder den verwarnten Dritten hervorgerufen hätte (RGZ 156, 321, 325; BGHZ 38, 200 - Kindernähmaschinen - insoweit dort nicht abgedruckt).

  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50

    Kombinationspatent. Angepaßte Teile

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
    Das für die Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB erforderliche Verschulden hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1951, 452, 455 - Mülltonnen) damit begründet, fahrlässig handle schon, wer eine Verwarnung bei einer als zweifelhaft erkennbaren Rechtslage ausspreche.
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
    Geht man entgegen der Annahme des Berufungsgerichts davon aus, daß nur ein Teil des Inhalts der Warnungen aus Rechtsgründen gegen § 823 Abs. 1 BGB verstößt - wobei eine Verletzung dieser Vorschrift aber auch bezüglich des Restes trotz inhaltlichen Zutreffens der Behauptung (des Wettbewerbsverstoßes) noch darin liegen kann, daß Form und Begleitumstände über das gebotene Maß hinausgingen (BGHZ 3, 270, 284 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I) -, so ist ursächlicher Zusammenhang mit dem geltend gemachten Schaden gleichwohl gegeben, da nach den getroffenen Feststellungen auszuschließen ist, daß auch der widerrechtliche Teil des Handelns für sich allein die gleiche Wirkung bei dem oder den verwarnten Dritten hervorgerufen hätte (RGZ 156, 321, 325; BGHZ 38, 200 - Kindernähmaschinen - insoweit dort nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
    Das schließt aber nicht aus, daneben den Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt des widerrechtlichen und schuldhaften Eingriffs in den Gewerbebetrieb des Verletzten zuzubilligen; dieser Gesichtspunkt ist zwar bei Zusammentreffen mit einem Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften vielfach nur subsidiär anwendbar (BGHZ 36, 252, 256 [BGH 22.12.1961 - I ZR 152/59] - Gründerbildnis); im Verhältnis zu § 14 Abs. 1 UWG trifft das jedoch nicht zu (vgl. BGH LM Nr. 8 zu § 14 UWG - Schleuderpreise; Baumbach/Hefermehl a.a.O.), denn dieser Vorschrift gegenüber verlangt § 823 Abs. 1 BGB zusätzlich das Vorliegen eines Verschuldens des Verwarnenden; das Hinzutreten dieses Merkmals rechtfertigt die Anwendung der dem Verletzten in bezug auf die Verjährung günstigeren Vorschriften der §§ 823 Abs. 1, 852 BGB.
  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
    Ob das auch für den Vorwurf unlauteren Wettbewerbs zutrifft (vgl. BGHZ 8, 387, 394 [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] - Fernsprechnummer), kann dahingestellt bleiben, denn die im Streitfall ausgesprochenen Warnungen fußten, wie noch auszuführen ist, entscheidend nicht auf diesem Vorwurf; der geltend gemachte Schadensersatzanspruch läßt sich vielmehr allein auf den übrigen Teil der in den Warnungen enthaltenen Eingriffe in das nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Recht des Klägers stützen.
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 129/57

    Voraussetzung für die lizenzfreie Nutzung von Patenten nach "Erschöpfung des

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
    Gegen diese rechtliche Würdigung werden von der Revision im einzelnen gleichfalls keine Angriffe erhoben; sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1959, 232, 234 - Förderrinne; GRUR 1961, 466, 469 - Gewinderollkopf; Benkard/Bock, PatG 4. Aufl. § 6 Anm. 21).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 94/59
    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
    Gegen diese rechtliche Würdigung werden von der Revision im einzelnen gleichfalls keine Angriffe erhoben; sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1959, 232, 234 - Förderrinne; GRUR 1961, 466, 469 - Gewinderollkopf; Benkard/Bock, PatG 4. Aufl. § 6 Anm. 21).
  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
    Die Auffassung des Berufungsgerichts ist nicht zu beanstanden, soweit es sich um die Behauptung der Verletzung zeichenrechtlicher Ausschließlichkeitsrechte des Verwarnenden handelt (RG MuW 1935, 26, 30; BGHZ 14, 286, 292 [BGH 13.07.1954 - I ZR 14/53] - Farina/Belgien).
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
    Die Beurteilung der Beweisfrage ohne Zuziehung eines Sachverständigen unterläge einem Bedenken nur, wenn die Sachkunde des Gerichts offenkundig unzulänglich wäre (RGZ 110, 49; RG JW 1938, 391; BGH GRUR 1958, 614 - Tonmöbel; Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1963 - Ib ZR 131/61).
  • BGH, 04.03.1963 - II ZR 68/61

    Einzug von Forderungen von Bauunternehmern - Einlösung von Schecks - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62
    Für diese Frage ist das Maß der beiderseitigen Verursachung entscheidend und hierfür ist maßgebend, ob die Handlungsweise der einen Partei den Schaden nicht nur ermöglicht, sondern in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat als das Verhalten der anderen (RGRK 11. Aufl. § 254 Anm. 74; BGH, Urteil vom 4. März 1963 - II ZR 68/61).
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 94/52

    Ausstattungsschutz

  • BGH, 28.05.1957 - I ZR 231/55

    Rechtsmittel

  • RG, 15.11.1937 - I 102/37

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist der ausschließliche Lizenznehmer des von

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2003 - 6 U 5/01

    Eingriff in den Gewerbebetrieb des Herstellers: Unberechtigte

    Die Haftung wegen Eingriffs in den Gewerbebetrieb gem. § 823 Abs. 1 BGB greift zwar grundsätzlich nur ein, wenn eine andere Haftungsgrundlage nicht gegeben ist (vgl. aber BGH WRP 1968, 50 - Spielautomat I).

    Das gilt auch im Hinblick auf das Unternehmensrecht eines Herstellers oder Händlers, der zwar nicht selbst der Adressat der unberechtigten Verwarnung ist, aber dessen Abnehmer von dem Schutzrechtsinhaber angegriffen werde (BGH WRP 1968, 50 - Spielautomat I; BGH GRUR 1979, 331, 33 f, 336 - Brombeerleuchte).

  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 6/70

    Ohne Verwendung neuer Teile vorgenommene Umbaumaßnahmen als ein dem Patentinhaber

    Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (WRP 1968, 50 ff - Spielautomat) nicht entgegen, denn offensichtlich waren dort Eingriffe in den erfindungsfunktionellen Bereich des Automaten mit dem Ergebnis der Schaffung einer anderen Ausführungsform nicht festgestellt worden.

    Der Beklagte zu 2 kann sich schließlich nicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1963 (WRP 1968, 50 ff - Spielautomat) berufen, denn dort lag der Beurteilung kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

  • BGH, 10.12.1969 - I ZR 20/68

    Widerrufsanspruch - Preisbindung zweiter Hand - Preisbinder

    Der frühere I. Zivilsenat und der erkennende Senat haben die Präge in GRUR 1963, 255, 257 - Kindernähmaschinen - und WRP 1968, 50, 51 - Spielautomat - nicht entschieden.
  • LG Düsseldorf, 17.09.2002 - 4a O 344/01

    Schadensersatz wegen unberechtigtem Erwirken von einstweiligen Verfügungen gegen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung als ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes des Herstellers oder Händlers anzusehen ist, der den Verwarner zum Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB verpflicht (BGH, WRP 1968, 50 ff. - Spielautomat; NJW 1979, 916 f. - Brombeerleuchte).
  • BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75

    Unberechtigte Verwarnung wegen der vermeintlichen Verletzung eines

    Denn dabei ging es um Fälle, in denen Verletzer des vermeintlichen Schutzrechts in erster Linie jedenfalls der Hersteller oder Lieferant war, der demgemäß auch darüber entscheiden mußte, ob er sich der - allein oder zugleich - an den Abnehmer gerichteten Verwarnung beugen wollte (vgl. BGH WRP 1968, 50, 51 - Spielautomaten; GRUR 1975, 315, 317 - Metacolor).
  • OLG Nürnberg, 18.07.1995 - 3 U 1166/95

    Rüge der fehlenden Ausländersicherheit; Eingriff in eingerichteten und ausgeübten

    b) Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung stellt nicht nur einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten, sondern auch dessen Zulieferers dar (BGH WRP 1968, 50 - Spielautomat; GRUR 1979, 332 ff. - Brombeerleuchte; NJW 1975, 924 ff. - Metacolor; WRP 1995, 489 ff. - Abnehmerverwarnung).
  • LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 399/96

    BIG II

    In der unberechtigten Verwarnung eines Abnehmers (hier: Firma X) wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts liegt jedoch zugleich auch ein unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb des Herstellers bzw. Händlers (vgl. BGH, WRP 1968, 50; OLG Düsseldorf, GRUR 1973, 102; Palandt/Thomas, Bürgerliches Gesetzbuch, 56. Auflage, § 832 BGB Rdnr. 25; vgl. auch BGH, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtsverpackung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht